a car is upside down on the side of a building

Warum man bei einem Unfall immer einen Gutachter einschalten sollte, erläutert der nachstehende Beitrag. Nach einem Unfall wird normalerweise ein Gutachter hinzugezogen, der die Schadenshöhe schätzt. Dabei listet er notwendige Reparaturen auf und macht Angaben über die eventuellen Gesamtkosten. Was aber müssen Verbraucher dabei beachten?

Warum man bei einem Unfall immer einen Gutachter einschalten sollte

Nachdem es zu einem Autounfall gekommen ist, steht die Frage im Raum, wer denn nun an dem Unfallgeschehen schuld ist. Schäden und eventuelle Schadensersatzforderungen, werden normalerweise von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen. Dabei kommt entweder die Teilkasko oder die Vollkasko in Frage.
Niemand wünscht es sich, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden. Neben der oft großen Aufregung, steht dann aber auch die Frage im Raum, wer kommt für den Schaden auf und wie hoch sind die Kosten. Wird kein Gutachter damit beauftragt, den Schaden zu begutachten, erhalten Unfallgeschädigte oft nicht die ihnen zustehende Vergütung. Wird kein Gutachter beauftragt, ärgert sich so mancher Verbraucher, wenn er zu wenig Geld für den entstandenen Schaden erhält. Dieser beurteilt aber nicht nur die entstandenen Schäden, sondern er wird auch den Wert des Fahrzeuges vor und nach einem Unfall ermitteln.

Was macht ein Gutachter genau?

Warum man bei einem Unfall immer einen Gutachter einschalten sollte, wird deutlich, wenn nach einem Unfall der Schaden ermittelt werden soll. Er wird das Fahrzeug genau untersuchen und dabei Schäden, Defekte oder auch sonstige Mängel, die auf den Unfall zurückzuführen sind, dokumentieren und beurteilen. Der Gutachter wird sozusagen einen genauen Steckbrief des Autos erstellen.
Dabei werden nachstehende Details festgehalten:
– Die technischen Daten des Autos
– Besondere Ausstattungsmerkmale
– Lichtbilder zu dem Schaden
– Auflistung und Beschreibung notwendiger Reparaturen
– Eine Kostenkalkulation
– Feststellung eines eventuellen wirtschaftlichen Totalschadens
– Feststellung der Wertminderung des Fahrzeugs
– Schätzung einer eventuellen Ausfallzeit, wenn ein Mietwagen benötigt wird

Wann muss ein Gutachter hinzugezogen werden?

Gleich am Anfang die Feststellung, dass ein Gutachter nicht unbedingt nach einem Unfall hinzugezogen werden muss. Das schließt den Unfallverursacher genauso ein wie den Geschädigten.
Wer den Unfall verursacht hat, der wird das unverzüglich seiner Versicherung melden. Sind Schäden am eigenen Auto entstanden, so wird die Versicherung entsprechende Möglichkeiten für eine Schadenbehebung mitteilen. Damit die Kosten genau ermittelt werden können, beauftragt die Versicherung deshalb oft einen Gutachter. Wer nun mit diesem Gutachten nicht einverstanden ist, kann selbst einen unabhängigen beauftragen. Allerdings müssen da die anfallenden Kosten vom Verunfallten getragen werden.
Der Geschädigte ist aber auch gut beraten, wenn er den entstandenen Schaden sofort der gegnerischen Versicherung meldet. Es wird dann eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten verlangt. Um den Schaden festzustellen, kann ein Kostenvoranschlag oder ein Kfz-Gutachten erfolgen. Beziffert sich der Schaden über der Bagatellgrenze von 750 Euro, wird die Haftpflichtversicherung einen Sachverständigen beauftragen. Generell haben Geschädigte stets das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter mit einzubeziehen. Die anfallenden Kosten werden dann von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

Wer beauftragt nun einen Kfz-Gutachter?

In den meisten Fällen wird die Versicherung des Unfallverursachers einen Sachverständigen beauftragen. Der Geschädigte hat aber immer das Recht, einen ihm vertrauten Gutachter einzuschalten. Dieser muss von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden. Besteht ein Mitverschulden am Unfall, muss die Versicherung nicht bezahlen.

Warum man bei einem Unfall immer einen Gutachter einschalten sollte
Der Kaskofall

Wenn es zu einem Unfall kam, möchte der Versicherte sich möglicherweise den Schaden von seiner Teil- oder Vollkaskoversicherung erstatten lassen. Kommt es zu so einem Geschehen, beauftragt die Versicherung meistens einen Gutachter. Es kann aber auch vorkommen, dass die Versicherung alternative Vorschläge anbietet. So kann für einen kleineren Schaden eine sogenannte Smartphone-App genutzt werden. Diese erstellt dann mit Fotos, Fahrzeugdaten eine Reparatur Kalkulation. In einigen Versicherungspolicen ist verankert, dass im Schadensfall eine bestimmte Vertragswerkstatt aufgesucht werden muss. Diese wird dann einen Kostenvoranschlag erstellen, bei einem größeren Schaden wird ein Kfz-Sachverständiger beauftragt. Wer nun mit diesem Gutachten nicht einverstanden ist, der kann selbst einen Gutachter beauftragen. Allerdings müssen diese Kosten vom Versicherten bezahlt werden.

Den richtigen Gutachter finden

Hierzulande ist die Berufssparte Gutachter, nicht rechtlich geschützt. Aus diesem Grund kann sich jeder als Kfz-Sachverständiger oder Gutachter bezeichnen. Allerdings muss er doch einen entsprechenden Nachweis über seine Fachkenntnisse vorlegen. Das kann eine Urkunde oder auch ein Zertifikat sein. Damit wird die Qualifikation und die besonderen Fähigkeiten zu einem Fachgebiet bestätigt. Prüfgesellschaften wie der TÜV oder die DEKRA, übernehmen oftmals die Ausbildung zu einem staatlich anerkannten Sachverständigen.

Wo findet man einen unabhängigen Gutachter?

Als erste Anlaufstelle können die vorgenannten Prüfgesellschaften sein. Es gibt aber auch viele vereidigte Sachverständige, die in einem Verzeichnis von den örtlichen Industrie- und Handelskammern stehen. Darüber hinaus gibt es große Sachverständigenvereinigungen wie etwa die Schaden-Schnell-Hilfe (SSH).

Wer trägt die Kosten für einen Gutachter?

Warum man bei einem Unfall immer einen Gutachter einschalten sollte, liegt auf der Hand. Meistens sind es nämlich die Schadensersatzansprüche die zu Streitigkeiten führen. Die Haftpflichtversicherung wird den Schaden am Fahrzeug des Verursachers erstatten. Wird der Schaden aber selbst bezahlt, kann es zu einer Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse kommen. So kann die Haftpflichtversicherung des Verunfallten auf einen Gutachter bestehen. Hat der Unfallgegner Mitschuld am Unfall, muss er sich anteilig an den Kosten beteiligen. Besteht aber ein Kaskofall, wird der der Versicherer den Gutachter beauftragen und die Kosten tragen. Wer selbst einen Gutachter bestellt, der muss auch für die Kosten aufkommen.

Wie teuer ist ein Kfz-Gutachten?

Warum man bei einem Unfall immer einen Gutachter einschalten sollte, richtet sich letztendlich an der Höhe der Kosten, die durch den Unfall entstanden sind. Liegt die Schadenshöhe unter 750 Euro, könnte beispielsweise ein kostengünstiges Gutachten erstellt werden. Viel Versicherungen erkennen das Gutachten an, aber bei Gericht hat es keine Gültigkeit. Deshalb steht dann die Frage im Raum, ob aus einem Kurzgutachten ein komplettes Schadengutachten erstellt wird. Entstanden beim Unfall erhebliche Schäden am Fahrzeug, je höher wird das Honorar sein.
Ein Beispiel: Beträgt die Schadenshöhe 5.000 Euro, so wird ein Grundhonorar von 573 Euro bis 657 Euro fällig. Generell aber bemisst sich das Honorar des Gutachters an der Schadenshöhe.

Kann ein Gutachten beanstandet werden?

Generell ja. Ein Gutachten kann durchaus von der Gegenseite beanstandet werden. Ein Gutachter kann frei beauftragt werden. Allerdings steht es dem Unfallgegner frei, das Gutachten zu beanstanden. Als Grund kann man etwa mangelnde Qualität nennen.
Ein Gutachten kann aber auch abgelehnt werden, wenn es zu einseitig verfasst wurde oder wenn es total unbrauchbar ist. Auch wenn ein Geschädigter die Nachbesichtigung des Fahrzeuges bewusst verhindert, kann eine Ablehnung erfolgen.
Deshalb ein kleiner Tipp: Bevor ein Unfallgutachten beauftragt wird, sollte die Qualifikation und die Seriosität des Anbieters überprüft werden. So kann eine Ablehnung eines Gutachtens schon im Vorfeld eingedämmt werden.

Sollte die Polizei bei einem Unfall hinzugezogen werden?

Normalerweise sind Polizisten nicht gerade begeistert, wenn sie zu einem gewöhnlichen Unfall gerufen werden. Zeigen die beiden Unfallbeteiligten hinsichtlich des Unfalls Einigkeiten, muss nicht unbedingt die Polizei eingeschaltet werden. Dennoch kann es zur Beweissicherung notwendig sein, die Polizei doch einzuschalten. Das wäre der Fall. wenn die Gegenseite dem Unfallhergang nicht zustimmt und es Probleme geben kann. Deshalb kann es sinnvoll sein, die Polizei einzuschalten, damit diese die Dokumentation des Unfallgeschehen vornimmt.

Nach einem Unfall in die nächste Werkstatt?

Warum man bei einem Unfall immer einen Gutachter einschalten sollte, werden viele Verbraucher bestätigen können. Oftmals ist der Versicherte der Meinung, dass bei einem Unfall mit Schaden die nächstbeste Werkstatt angefahren wird. Das allerdings sollte man zuvor mit der Versicherung abklären. Entstand nur ein kleinerer Schaden, erbittet sich die Versicherung lediglich einen Kostenvoranschlag einzureichen. In so einem Fall kann der Versicherte die Werkstatt seiner Wahl aufsuchen und diese beauftragen einen Kostenvoranschlag anzufertigen. Dieser wird dann bei der Gegenseite eingereicht und nach Prüfung meistens erstattet. Zeigt sich die Versicherung aber damit nicht einverstanden, wird sie einen eigenen Gutachter beauftragen, der den Schaden überprüft.

Ein Gedanke zu „Die Bedeutung eines Gutachters bei Unfällen: 5 Gründe, warum Sie einen einschalten sollten“

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